ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1 – QUALITÄT UND GEWICHTE
Alle Waren werden hergestellt nach den üblichen Standards und die Maße und Gewichte unterliegen einer Variation/ Toleranz von ca. 4%.

2 - BESTÄTIGUNG
Nach Eingang einer Bestellung hat der Verkäufer eine Bestätigung und / oder eine Pro-forma-Rechnung an den Kunden zu senden. Eine solche Auftragsbestätigung und / oder Pro-forma-Rechnung ist der Beweis, dass die Bestellung durch den Verkäufer gebucht wurde. Der Kunde soll eine Kopie ordnungsgemäß unterzeichnen und wieder an den Verkäufer zurücksenden als endgültige Annahme des Kaufvertrags. Für jede vom Kunden gemacht Änderung in der Auftragsbestätigung oder Proforma-Rechnung muss die endgültige Annahme des Verkäufers erfolgen.
 
3 - LIEFERBEDINGUNGEN
Alle Bedingungen und Konditionen wie Preise, Zahlungskonditionen, Laufzeiten und so weiter werden immer in der Auftragsbestätigung und / oder in der Proforma-Rechnung ausgewiesen. Die Rechnungen werden auf der Grundlage dieser Bedingungen von beiden Parteien vereinbart.

4 – EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
 

5 - TRANSPORT
Der Verkäufer hat völlige Freiheit in der Wahl des Transportmittels bei der Vereinbarung CIF  / Frei Haus.
 
lm Fall eines Verkaufs der Waren als FOB oder „Ab Werk“ ist die Wahl und Bereitstellung des Transportmittels dem Kunden zu überlassen, wenn so vereinbart.
 
Wenn der Kunde die Möglichkeit wahrnimmt, den Transport selbst zu organisieren, aber nicht rechtzeitig den Verkäufer darüber informiert, wann dieser eintrifft und die Ware noch nicht produziert ist, wird der Verkäufer die ersten verfügbaren bestellten Produkte zur Abholung so schnell wie möglich, bereitstellen.

Der Verkäufer kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden aufgrund einer fehlenden oder zu spät erfolgten Avis von Seiten des Käufers.

6 - VERSPÄTUNGEN
Der Verkäufer haftet nicht für Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferungen durch Streik, Aussperrung, Feuer, Ausfall von Maschinen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt wie z. B Verbot von Export oder Import, Krieg oder Aufruhr. Bei höherer Gewalt, staatliche Maßnahmen und / oder einer Handlung oder Ereignis, welches außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, wie ungewöhnliche Marktkonditionen oder nicht Anlieferung von Rohstoffen, eine Erhöhung der Frachtraten und so weiter, kann in letzter Instanz dazu führen, die Preise zu überarbeiten und einen Konsens zwischen beiden Parteien zu finden.
 
7 - FEHLERHAFTE WAREN ODER GEWICHTE
Ansprüche für beschädigte oder fehlende Waren sowie für Diskrepanzen in Gewichte und so weiter müssen mit den Trägern eingelegt werden, wenn die Lieferung der Sendung zu akzeptieren und eine offizielle Bestätigung einzuholen. Dann müssen die Kunden auf die oder LLOYD Agenten der Versicherungsagent gelten.

8 - GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

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